Hallo, die jährliche Bestandsmeldung ist mit der Datensatzbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren seit 01.01.2024 ersatzlos entfallen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die jeweiligen Meldepflichten und Mitteilungspflichten sowie die zugehörigen Meldegründe (GdA, z. B. 1) der Zahlstelle: 1 Bewilligung / Beginn des Versorgungsbezugs 2 Änderung des laufenden Versorgungsbezugs 3 Ende des laufenden Versorgungsbezugs 4 Bestandsmeldung (seit 2024 ersatzlos entfallen) 5 Vorabbescheinigung (optional) In der Auswertung "Meldeverlauf KVdR-Zahlstellen-Meldeverfahren" können Sie nachvollziehen, welche Meldungen an die Krankenkasse übermittelt wurden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten 1033067 und 1070171 .
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