Gibt es eine Entgeltumwandlungsvereinbarung? Wenn der AG-Anteil immer höher ist als der verpflichtende Teil wurde ich immer davon ausgehen, dass dieser daran enthalten ist. Außerdem hast du den Gesamtbetrag und den AN-Anteil, also bleibt nur der Rest inkl. Pflichtbeitrag für den AG. Aber die einfachste Lösung: AG fragen. Entgeltumwandlungsvereinbarung schließen, wo klar definiert ist, dass in den 50 € der verpfl. Teil enthalten ist.
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