Hallo Zusammen, meine Frage: Kann für Leistungen (B2B) eines Inländers für eine Beratungsleistung (Consulting im IT Bereich) an einen Leistungsempfänger in den USA das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden? Auf der Rechnung würde dann natürlich eine entsprechender Hinweis erfolgen. Vielen Dank vorab!
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