die Sache ist davon abhängig ob Sie Kanzlei-Rechnungswesen haben oder aber nur Rechnungswesen Mittelstand, also den reinen Buchführungsteil. Da Sie von Kosten klein halten reden, gehe ich davon aus dass letzteres der Fall ist und daher die von DATEV genannte Konsolidierung ausscheidet. Man müsste die Vorläufe exportieren und in einen neuen Mandanten importieren. Probleme gibt es dann wenn bspw. bestimmte Konten wie Bank oder Kasse in den derzeit verschiedenen Buchhaltungen gleich Fibu-Konto-Nr. haben. Dann bleibt nur noch die Salden über 9090 in einen neuen Mandanten einbuchen.
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