Folgender Sachverhalt: ZFH, eine Wohnung vermietet, eine selbst bewohnt. Laut Gesetz ist eine Nebenkostenpauschale möglich, auch für Heizkosten. Das heißt es erfolgt keine Betriebskostenabrechnung. (Die Unterstellung, dass man dies nicht so machen würde, macht keinen Sinn, da es nunmal per Gesetz erlaubt ist) Die erhaltenen Pauschalen kann man in der Anlage V als Einnahme angeben. Wie macht man das mit den Ausgaben. Gibt man hier auch die Pauschalen an? Laut Infotelefon vom FA müssen die Umlagen sich ausgleichen. Da an den Mieter keine Erstattung/Nachzahlung erfolgt, können bei den Ausgaben nicht die tatsächlichen Ausgaben angegeben werden (die man dann durch NKabrechnung herausfinden muss, welche nur für die Steuererklärung gemacht wird.) Oder? Wenn es sich spätestens im Folgejahr durch Erstattung/Nachzahlung ausgleichen muss, die nicht stattfindet, da der Mieter eben keine NKabrechnunh erhält.
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