Hallo Angela, bei Ausgabe der Mahnung lasse ich das Datum der Mahnung auf Stichtag (Erstelldatum der Mahnung) stehen und gebe bei Datum Zahlungen berücksichtigen bis den Vortag an (da nur bis auf diesen hier in der Kanzlei geschaut werden kann). Dadurch habe ich als Datum der Mahnung z.B. den 03.03.2026 oben rechts stehen und im Text unter den einzelnen angemahnten Rechnungen: Zahlungen nach dem 02.03.2026 sind nicht berücksichtigt. MfG, S. Lange
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