Ja, langsam aber sicher komme ich auch dahinter. Das bedeutet, dass in den LA 844 und 845 nicht die übernommene Pauschsteuer und die übernommenen SV-Beiträge hinterlegt sind, sondern die Summen, die durch ( eine jeweils individuelle Hochrechnung) aufgewendet werden müssen, um die Übernahme der Pauschalierung zu versteuern und zu verbeitragen. Wenn das so ist, ist es ja irre... wie das gesamte Lohn- und SV-Recht ... 🙂 Jetzt schon Danke an die ganze Gruppe.
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