Sondern darum, dass von den tatsächlichen Stunden die gearbeitet wurden, immer pauschal 180 abgezogen werden, um die +- Stunden zu ermitteln. Dh in Monaten wie dem letzten Juni, welcher 160 Sollstunden hatte (so steht es auch im Zeiterfassungssystem), werden vom bspw 178 tatsächlich gearbeiteten Stunden trotzdem einfach 180 abgezogen! Die 2 Stunden wären dann quasi Minusstunden, obwohl der MA lt Vertrag ja überhaupt nicht mehr als 8 Stunden hätte arbeiten müssen, also 160 Std. Um ein AZK führen zu dürfen, muss es eine schriftliche Vereinbarung geben (§ 2 II MiLoG). Hier muss es dann Regelungen geben, die beide Parteien unterschrieben haben. Für mich wäre es dann legal, wenn der AN mit den 180 Stunden einverstanden ist. Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, müssen Überstunden direkt monatlich ausgezahlt werden. Dann wäre die Regelung bzw. die Anwendung des AZK gesetzeswidrig. Gibt es ein schriftlichen Vertrag über das Führen des AZK? Wenn es zwar einen Vertrag gibt, aber dort nicht die 180 Stunden regelt ist, wäre die Anwendung der 180 Stunden für mich gesetzeswidrig, denn im AV steht die 40-Stunden-Woche, also kann der AN entweder von den tatsächlichen monatlichen Sollarbeitszeit (Juni dann 160 Stunden) oder vom Durchschnitt von 173,33 Stunden ausgehen. Eine Abweichung, wie die Anwendung der 180 Stunden, müsste meiner Meinung nach immer schriftlich von beiden Parteien vereinbart werden. Bei solchen speziellen arbeitsrechtliche Fragen würde ich grundsätzlich auf einen Fachanwalt verweisen.
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