Unser Mandant hat eine AN, die 100% im Homeoffice arbeitet und auch keine vertraglich festgelegte erste Tätigkeitsstätte hat. Die Wohnung liegt in A. Jetzt soll sie an einer betrieblichen Veranstaltung in B teilnehmen. Hierfür will ihr der AG neben dem Jobticket (Deutschland-Ticket), das sie bekommt, eine ICE-Fahrkarte zur Verfügung stellen (da die Reise sonst sehr lange dauern würde). Ist die Zahlung eines Jobtickets und der ICE-Fahrkarte nebeneinander möglich? Nach der Betriebsveranstaltung in B will die AN nicht nach Hause, sondern noch zu Freunden in C fahren. Liege ich richtig, dass der AG (wenn die Zahlung als Fahrtkosten für die Dienstreise möglich sind) die Fahrtkosten nach C übernehmen kann, solange der Preis hierfür die Rückfahrtkosten nach A nicht übersteigen? Die Frage ist auch, ob das Jobticket überhaupt steuerfrei ist, da sie ja 100% im Homeoffice arbeitet. Es klingt nach §3 Nr. 15 EStG so, als sei es möglich: Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden. Vielen Dank schonmal!
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