Guten Morgen, erst mal Kompliment für die ganze Vorarbeit. Nun zu Ihren Fragen: Wenn der Steuerberater im Unternehmen Online ist dann sieht er in der Regel genau das gleiche wie Sie, falls das nicht der Fall ist fehlen dem Berater irgendwelche Rechte, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Damit er Ihre Zuordnungen zu den Bankumsätze im Rechnungswesen auch sehen kann, muss der Berater vorher ein paar Einstellungen im Buchen vornehmen. Das ganze ist im Dokument DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1036216 beschrieben. Ob mit einer Notiz auch eine Lerndatei im Rechnungswesen hinterlegt werden kann habe ich bisher nie ausprobiert. Könnte mir aber vorstellen, das dies nicht möglich ist. Unabhängig von der Notiz kann der Berater aber anhand von den Angaben aus dem Bankumsatz sich Lerndateien anlegen.
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