Servus, unseres Erachtens liegt bei dem Umweltbonus für E-Autos keine Investitionszulage (Konto: #4980) vor, sondern ein ertragssteuerlicher sonstiger Ertrag(#4830). In der Gewerbesteuererklärung wird der Betrag des Kontos #4980 aufgrund der fehlenden Steuerbarkeit außerbilanziell gekürzt. Welche Zulagen würden typischerweise als nicht steuerbar angesehen werden? Vielen Dank vorab. Gruß Stanglziager3000
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