@Ich1 schrieb: Es sollte doch auch für EÜR möglich sein, die Belege in DUO vorzukontieren, mit den Bankumsätzen zu verknüpfen und diese Umsätze inkl. Belegbilder und Vorerfassung nach Abruf in Kanzlei Rechnungswesen bei der Bankbuchung ersichtlich zu sein. Und wenn, ist das heute Arbeit, die man so nicht mehr machen muss. Wer will seinen Mandanten denn extra Arbeit auf erlegen, die rein technisch heute nicht mehr notwendig sind? Nutzt Du dann die VaSt und den Steuerkonto online Abruf auch nicht? 😱 Was ist mit RZ-Bankinfo? Bringt jeder Mandant Auszüge auf Papier vorbei? Nichts ist beständiger als der Wandel. Für Auftragsbuchhaltungen gibt es heute effizientere Lösungen.
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