Hallo zusammen, wenn der Arbeitnehmer im November erneut ins Krankengeld fällt, wird der letzte Zeitraum vor Unterbrechung anhand des hinterlegten Datums „Beginn Arbeitsunfähigkeit“ ermittelt. Das bedeutet, wenn sich die zweite Unterbrechung auf dieselbe Krankheit bezieht, ist auch das gleiche Datum unter „Beginn Arbeitsunfähigkeit“ in der Fehlzeit zu hinterlegen. Dadurch wird für die zweite Unterbrechung der gleiche Zeitraum/das gleiche Entgelt, analog dem ersten EEL-Antrag, bescheinigt. Ändern sich Stammdaten innerhalb eines Monats, muss manuell eingegriffen werden. Es ist richtig, dass es für diesen Fall keine „eingebaute Lösung“ gibt. Für eine bessere Darstellung können Sie die unterschiedlichen Verdienste auf zwei Lohnarten verteilen. @heckerlein: Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Freundliche Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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