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Änderung innerhalb des Monats (LODAS)

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letzte Antwort am 27.11.2017 16:09:30 von Verena_Heinlein
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r-k
Beginner
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Hallo zusammen,

wir haben derzeit eine Frage bezüglich oben genannter Problematik. Folgende Eckdaten:

  • MA ist bis zum 24. des Monats im Krankengeld
  • Wechselt zum 25. von Vollzeit auf Teilzeit (50%) für die Restlaufzeit des befristeten Vertrages

Wie erfasst man diesen Vorgang am Besten bzw. richtig in LODAS?

  1. Rein rechnerisch könnte man den gesamten Monat auf das TZ Gehalt anpassen, so werden die 7 Tage zunächst richtig berechnet. Allerdings entspricht dies nicht der Realität und würde z.B. bei der Entgeltbescheinigung für das Krankengeld bis zum 24. zu niedrig/falsch ausgewiesen.
  2. Vorschlag vom Steuerbüro: Mitarbeiter kopieren. Bis zum 24. auf der ersten Personalnummer "abrechnen" (wäre in diesem Falle 0,00) und die restlichen 7 Tage auf der neuen Personalnummer mit dem TZ Gehalt abrechnen.
  3. Gibts es eine Lösung in LODAS dies korrekt auf einer Personalnummer darzustellen, so dass evtl. Bescheinigungen richtig sind und auch der Lohn stimmt?

Danke schonmal für die Unterstützung und Tipps.


Gruß

Ralf K.

heckerlein
Fachmann
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r-k
Beginner
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Hallo Herr Hecker,

vielen Dank für die Rückmeldung.

  1. Wäre möglich, war ja zunächst auch unsere Idee. Der entsprechende MA ist bereits im KG-Bezug (mehrere Monate). Was passiert, wenn dieser MA im Nov. nochmal zurück ins Krankengeld fällt bei dieser Vorgehensweise?
  2. Danke für die Bestätigung. Das hatten wir auch als "nicht optimal" eingeschätzt.

Wenn ich das allerdings richtig deute, gibt LODAS von Haus aus keine eingebaute Lösung? Somit müsste, ohne die Besonderheit des KG-Bezuges, der Verdienst manuell jeweils für beide Zeiträume errechnet werden und dann im betreffenden Monat eingetragen werden (ggfs. auf 2 identische Lohnarten verteilt zu besseren Darstellung)?

Gruß


Ralf K.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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609 Mal angesehen

Hallo zusammen,

wenn der Arbeitnehmer im November erneut ins Krankengeld fällt, wird der letzte Zeitraum vor Unterbrechung anhand des hinterlegten Datums „Beginn Arbeitsunfähigkeit“ ermittelt.

Das bedeutet, wenn sich die zweite Unterbrechung auf dieselbe Krankheit bezieht, ist auch das gleiche Datum unter „Beginn Arbeitsunfähigkeit“ in der Fehlzeit zu hinterlegen. Dadurch wird für die zweite Unterbrechung der gleiche Zeitraum/das gleiche Entgelt, analog dem ersten EEL-Antrag, bescheinigt.

Ändern sich Stammdaten innerhalb eines Monats, muss manuell eingegriffen werden. Es ist richtig, dass es für diesen Fall keine „eingebaute Lösung“ gibt. Für eine bessere Darstellung können Sie die unterschiedlichen Verdienste auf zwei Lohnarten verteilen.

@heckerlein: Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Freundliche Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.11.2017 16:09:30 von Verena_Heinlein
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