Sachverhalt: Ich habe eine PersG (GmbH & Co. KG) an der zahlreiche Kommanditisten beteiligt sind. Diese leisten jeweils eine Kapitalzusage in Summe X (Bsp. 100.000 €). Davon werden lt. Vertrag 1% als Kapitalanteil betrachtet und die restlichen 99% als Rücklage (Verweis auf §264c Abs. 2 HGB). Die Summe X wird bis auf die Kapitalanteile (#2050) nicht direkt eingezahlt sondern über "Capital Calls" abgerufen. In der Bilanz soll der Ausweis wie folgt aussehen: auf der Aktivseite sollen die "eingeforderten noch ausstehenden Einlagen" (#80) als Forderung ausgewiesen werden. Auf der Passivseite sollen zum einen die "nicht eingeforderten noch ausstehenden Einlagen" (#70) von den Rücklagen (#9802) abgezogen werden (da Kapitalanteile bereits bezahlt) und der Verlust (#2060) entweder von den Rücklagen abgezogen oder als Position III. gesondert ausgewiesen werden. Hier haben wir auch den Prüfungsbericht einer renommierten Prüfungsgesellschaft, die den o.g. gewünschten Ausweis so bestätigt. Problem: Leider ist es aber so, dass der Verlust als "nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlust", sowie die "nicht eingeforderten noch ausstehenden Einlagen" auf der Aktiva ausgewiesen werden. Gibt es hierzu keine Lösung über die Kontenzwecke bzw. direkt über Konten? Bis jetzt müssen wir das über Excel händisch machen, was gerade auch die Kapitalkontenentwicklung für 50+ Investoren und weitere Fonds-Gesellschaften äußerst aufwendig gestaltet.
... Mehr anzeigen