Auf einem Vortrag kam auch mal die Frage auf warum DATEV nicht sofort festschreibt, das wäre ja nicht GoBD-konform. Aussage des Redners: "Wenn man die Belege bucht sind das nur Vorschläge. Erst mit der Festschreibung sagt man das der Vorfall richtig erfasst wurde". Analog dazu: Ja, solange nicht festgeschrieben ist kann man auch die Belege ändern und erweitern. Die Frage ist dabei ja nur: Wie leicht oder schwer muss es einem DATEV machen? Und wie bereits gesagt: Mein Wissensstand ist, dass man diese Belege im Original vorlegen können muss. Wir hatten da auch bereits die unschöne Situation der USt-Haftung... @bd-1966 Ich starte DUO und wähle die Anwendung "Belege". Dort wähle schiebe ich dann den neuen Beleg in den gleichen Ordner wie den Originalbeleg und verknüpfe sie. Wenn der Beleg aber festgeschrieben wurde, kann es sein dass es dann nicht mehr geht. Den Fall hatte ich noch nie. In solchen Fällen würde ich auch die Ursprungsbuchung mit Generalumkehr stornieren und mit dem neuen Beleg neu buchen. Eventuell OPOS neu zuordnen.
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