Hallo, wenn mit dem Programm Lohn und Gehalt eine SV-Jahresmeldung (GdA 50) übermittelt wurde und im Anschluss der Krankenkassenwechsel abgerechnet wird, wird die SV-Jahresmeldung storniert. Die DEÜV-Abmeldung (GdA 31) wird für die bisherige Krankenkasse sowie die DEÜV-Anmeldung (GdA 11) für die neue Krankenkasse erstellt. Informationen hierzu finden Sie auch im Dokument Lohn und Gehalt: Krankenkassenwechsel erfassen. Hat der Steuerberater den Bestand mit Lohn und Gehalt oder mit LODAS bzw. einem Fremdprogramm abgerechnet? Wenn mit Lohn und Gehalt die erste Abrechnung erst im Monat 01/2024 (siehe Mandantendaten | Abrechnungsparameter) erfolgte, muss die Korrektur der DEÜV-Meldungen mit dem vorherigen Programm oder alternativ über das SV-Meldeportal erfolgen.
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