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Entgeltmeldung 50 stornieren und mit Grund 31 abgeben

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letzte Antwort am 25.04.2024 10:33:50 von Nina_Schöneweis
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ruebe2701
Beginner
Offline Online
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Guten Tag Zusammen,

 

ich arbeite ganz neu im Bereich Lohn und mit dem Programm Lohn und Gehalt.

Meine Frage:

Ich habe ein Schreiben der Krankenkasse erhalten in dem darum gebeten wird die Entgeltmeldung 50 zu stornieren und mit Abgabegrund 31 abzugeben. 

 

Das ist auch richtig, da der Mitarbeiter ab dem 01.01.24 die Krankenkasse gewechselt hat, diese wurde damals noch vom Steuerberater richtig hinterlegt.

 

Leider finde ich keine Möglichkeit wie ich das am geschicktesten anstelle und hoffe auf Hilfe hier im Forum.

Vielen Dank im Voraus!

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
38 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn mit dem Programm Lohn und Gehalt eine SV-Jahresmeldung (GdA 50) übermittelt wurde und im Anschluss der Krankenkassenwechsel abgerechnet wird, wird die SV-Jahresmeldung storniert. Die DEÜV-Abmeldung (GdA 31) wird für die bisherige Krankenkasse sowie die DEÜV-Anmeldung (GdA 11) für die neue Krankenkasse erstellt.


Informationen hierzu finden Sie auch im Dokument Lohn und Gehalt: Krankenkassenwechsel erfassen.

 

Hat der Steuerberater den Bestand mit Lohn und Gehalt oder mit LODAS bzw. einem Fremdprogramm abgerechnet?

 

Wenn mit Lohn und Gehalt die erste Abrechnung erst im Monat 01/2024 (siehe Mandantendaten | Abrechnungsparameter) erfolgte, muss die Korrektur der DEÜV-Meldungen mit dem vorherigen Programm oder alternativ über das SV-Meldeportal erfolgen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.04.2024 10:33:50 von Nina_Schöneweis
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