Guten Abend, wir haben den Fall einer Verpachtung des Betriebsgebäudes zwischen Ehegatten. Wir hatten den Unternehmerverbund immer verneint, und auch die Schlussabrechnung nur für den Gewrbetreibenden erstellt. Der Bescheid ist ohne Änderung ergangen. In den aktuellen Fortbildungen wird im Gegensatz zu früher dieser Fall als Verbundenes Unternehmen angesetzt. Hatten Sie einen ähnlichen Fall und diesen Bescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrust dann geändert. bzw was würden Sie mir raten. Vielen Dank
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