Hallo Zusammen, ich komme bei folgender Situation nicht weiter - vielleicht kann mir jemand helfen: Eine GbR (bestehend aus Mutter und Tochter) betreibt gesundheitliche Fitness (durch Gesundheitszirkel etc.) Mutter (allein) ist Physiotherapeutin und übt diesen Beruf auch aus. Es wurde nur Hilfe von der GbR beantragt und auch bewilligt worden. Die Physio hat keine Anträge abgegeben oder jegliche Corona-Hilfen bekommen (da sie keine "richtigen" Einschränkungen hatte). Nun laut den ganzen Seminaren etc. geht man bei einer direkten familiären Bindung von einem verbundenen Unternehmen aus - familiäre Bindung in meinem Fall ist gegeben. Laut den Definitionen (wenn ich es nicht falsch verstanden habe) müsste ein "benachbarter" Markt vorliegen - dafür müssten die ersten drei Kennziffern der Wirtschaftszweige gleich sein, damit ein benachbarter Markt vorliegt. Folgendes Problem: Die Physiotherapie habe ich unter der Klassifikation 86.90.2 gegliedert. Bei "medizinischem" Fitness bzw. dem Gesundheitstraining bin ich mir nicht sicher unter was ich es kennzeichnen kann. Wenn man von Fitness ausgeht, dann wäre kein benachbarter Markt vorhanden (da Klassifikation von Fitnesszentren 93.13.0). Wenn man aber in dem Gesundheitsbereich bleiben sollte, dann wäre ein benachbarter Markt vorhanden - in diesem Fall wüsste ich aber gar nicht unter welchem Wirtschaftszweig ich das eingliedern könnte. Wäre über jegliche Hilfe dankbar!
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