Hier die Stellungnahme der ITSG zum Thema Rechteverwaltung der Mitarbeiter: In der aktuellen Version lassen sich im SV Meldeportal leider keine Berechtigungen für Benutzer auf Mandantenebene zuweisen, wie Sie in Ihrer Anfrage beschrieben haben. Es lassen sich – wie Sie ja bereits selbst festgestellt haben - zwar pro Benutzer bestimmte Bearbeitungsberechtigungen festlegen (Stichwort: „Verfahrensgruppen“); diese gelten dann aber immer für alle vorhandenen Mandanten und können nicht auf bestimmte eingegrenzt werden. Wir können den Hintergund Ihres Anliegens sehr gut nachvollziehen, sind aber dazu angehalten, die Vorgaben der Sozialversicherungsträger in den entsprechenden Programmen bzw. Systemen lediglich umzusetzen. Aus diesem Grund haben wir primär keinen direkten Einfluss auf den Funktionsumfang der Systeme, geben Ihre Anregung in Form eines Verbesserungsvorschlags aber gerne weiter. Das heißt dann wohl abwarten und Tee trinken.
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