auch wenn der Beitrag schon "älter" ist, möchte ich einmal darstellen, wie wir es bei uns handhaben (und es hat sich auch bereits mehrfach bewährt): - der Sachbezug "Gutschein" sollte im Lohnkonto aufgezeichnet werden, also Bruttobezug (steuer- und sv-frei bis 50 € monatlich) im Lohn abrechnen und buchen auf # 4152 Sachbezüge - Da der Gutschein übergeben ist, wird logischerweise korrekt unten auf der Lohnabrechnung wieder der Gutscheinwert abgezogen - hierfür legen wir grundsätzlich einen eigenen NBA an "Gutschein erhalten", den wir dann auf Konto z.B. 1362 durchlaufende Gutscheine ins Haben buchen über die Lohnbuchungsliste. Das erscheint uns richtiger zu sein als eine Buchung auf ein Erlöskonto (wie beschrieben #8590), denn es liegt beim Unternehmer kein Erlös oder Umsatz vor, sondern wirklich Betriebsausgaben! - Bei Kauf der Gutscheine in der Bank/Kasse wird der Wert auf # 1362 ins Soll gebucht und gleicht somit die Haben-Buchung aus dem Lohn aus. Vorteil: Auf # 1362 können z.B. auf Vorrat gekaufte, aber noch nicht ausgegebene Gutscheine als Bilanzwert ausgewiesen werden, ebenso können Differenzen von pauschal mit 50 €- abgerechneten Sachbezügen im Lohn (weil dann z.B. nur für 49,50 € getankt wurde 😉) abgestimmt werden so ist alles schick und nachvollziehbar - und falls der Chef dann selbst noch einen auf Vorrat liegenden Gutschein verwendet, bucht man 4530 an 1362
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