Hallo liebe Community, eine Frage zum Beschäftigungsverbot/ Vollausfall bei einer Mitarbeiterin, die Gehalt bekommt und ein Firmenwagen besitzt. Meine Frage ist, ob datev Erstattungsfähige Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei der Meldungen an die Krankenkassen im Hintergrund selber ermittelt und entsprechend meldet oder muss man da noch gesondert was beachten nach dem man alles in datev eingepflegt hat. es geht mir mehr um den Sachverhalt mit dem Firmenwagen
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