Ich handhabe das wie folgt: Weil auf den Rechnungen von Aliexpress keine Steuernummer des Verkäufers angegeben ist, kann man die dort ausgewiesenen 19% VAT logischerweise nicht als Vorsteuer abziehen. Die Rechnung erfüllt nicht die Anforderungen, die in Deutschland an eine korrekte Rechnung gestellt werden. Ich fasse alle 3 Monate diese Einkaufsbelege zusammen und schicke sie an das zuständige Zollamt, mit der Bitte um nachträgliche Verzollung. Damit bin ich auf der sicheren Seite, falls in Zukunft eine Zollprüfung durchgeführt wird. Das Zollamt erstellt einen Steuerbescheid, auf dem Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ausgewiesen sind. Jede Position wird einzeln aufgelistet. Die Einfuhrumsatzsteuer kann ich dann als Vorsteuer abziehen. P.S. Aus Sicht des Zollamts ist diese Vorgehensweise korrekt. Ich mache das schon seit Jahren so, und diese Anträge auf nachträgliche Verzollung werden anstandslos bearbeitet. Rückfragen kommen nur selten, wenn unklar ist um was für eine Ware es sich handelt.
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