Ein Minijobber kann einen Firmenwagen haben. Auch mit der pauschalen Versteuerung. Es ist natürlich zu beachten dass das Entgelt mit dem Firmenwagenwerten nicht über die Minijobgrenze kommt. Außerdem zu beachten, dass der Mindestlohn eingehalten wird - ohne den Beträgen aus der Firmenwagenberechnung
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