Hallo, ich habe hier leider einen etwas untypischen Fall. GGF, nicht sv-pflichtig, verstirbt. Vereinbart ist 6 Monate weiter Gehalt an die Witwe. Offen sind auch noch Tantiemeansprüche sowie Urlaubsabgeltung (jeweils aus dem aktuellen Jahr und VJ). Die Witwe ist sv-pflichtig. Würde zu "nach Steuerklasse abrechnen und sv-frei" tendieren, den GGF am Todestag abmelden und die Witwe am Tag danach anmelden (mit Elstam). Was meint ihr?
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