Hallo @e-anna , wenn Ihr Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, also ein Unternehmen ist, dann begleicht die Versicherung nur den Nettoschaden. Die Umsatzsteuer muss dann der Geschädigte bezahlen und erhält diese dann vom Finanzamt wieder erstattet. Normal wird dies aber von der Versicherung an den Geschädigten kommuniziert. Aber wer liest schon Schreiben von der Versicherung 😉 Eventuell müssen Sie Ihren Kunden nochmals darauf hinweisen. Grüße AKW
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