Hallo, die Standardlohnart 9110 "Abzug Ausgleichszahlung" ist nur für Ausgleichszahlungen bei Rentenabschlägen zu verwenden. Bei den Standardlohnarten 4250 "Ausgleich Rentenabschlag stfr." und 4260 "Ausgleich Rentenabschlag stpf" ist die Lohnart 9110 "Abzug Ausgleichszahlung" als Folgelohnart hinterlegt. Wird nur die Lohnart 9110 abgerechnet, fehlt für die den Buchungsbeleg die automatische Gegenbuchung der Lohnarten 4250 und 4260. Somit ist die Summe aus Soll und Haben im Buchungsbeleg nicht gleich. Aus diesem Grund wird die Fehlermeldung #LN15903 ausgegeben. Da Sie keine Rentenausgleichszahlung abrechnen möchten, kopieren Sie bitte z. B. die Standardlohnart 9000 "Vorschuss" auf eine freie Lohnartennummer im 9000er Bereich. Kontieren Sie die Lohnart mit dem genannten Konto 3740. Nach erneuter Erstellung der Lohnabrechnung tritt im aktualisierten Buchungsbeleg keine Differenz zwischen Soll und Haben mehr auf.
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