Es wird Ihnen nichts weiter übrig bleiben, als eine neue Mandantennummer anzulegen, wie sonst wollten Sie neue Meldungen mit der neuen zu beantragenden Betriebsnummer erstellen? Im laufenden Monat müssen Sie im alten Mandanten auf den 31.1. alle Mitarbeiter rückwirkend abmelden, dadurch gibt es dort dann für die KKen und das FA Minus-Meldungen. Sie sollten dann aber die KKen anschreiben und den Sachverhalt erläutern, dass die die Beiträge und Meldungen unter der alten Nummer bereits hatten, also keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren anfallen dürfen. Das hatte ich aus ähnlichem Grund auch gerade erst. Ansonsten berechnen die nämlich ganz schnell ganz viele Kosten...
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