Hallo, eine bAV-Lohnart, wie z. B. die Standard-Lohnart 4700, kann nicht manuell in der Entlohnung als Bezug erfasst und abgerechnet werden. Erfassen Sie den Vertrag auf der Mitarbeiterebene in den Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge unter Auswahl der entsprechenden Vertragsform. Eine Anleitung wie hierbei die Arbeitgeberleistung mit der Lohnart 4700 berücksichtigt wird, finden Sie im Hilfe-Dokument Hilfe-Dokument Direktversicherung / Pensionsfonds / Pensionskasse als bAV anlegen unter dem Kapitel 3.1. Alternativ nutzen Sie zur Erfassung den "Assistent bAV-Neuanlage". Dieser bewirkt unter Auswahl einer "Arbeitgeberleistung" das gleiche Ergebnis mit der Lohnart 4700.
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