Hallo zusammen, wünsche noche in gutes neues Jahr. Ich hätte eine Frage. Bei einem Mandanten von uns mache ich die Lohnabrechnung, nun hat er einen Mitarbeiter, der eine betriebliche Altersvorsorge hat mit 4 % Entgeltumwandlung und einem Zuschuss von Arbeitgeber. Dieser Arbeitsnehmer ist nunmehr aus der Lohnfortzahlung gefallen. Die betriebliche Altersvorsorge läuft aber weiter und wird wie zuvor vom Arbeitgeber überwiesen. Allerdings kann ich dies ja nicht mehr abrechnen, da ich weder die 4 % Entgeltumwandlung, noch den Abzug vom Nettolohn vornehmen kann. Wie verhält es sich denn bei der betrieblichen Altersvorsorge während dem Verdienstausfall aufgrund von Krankheit. Mit freundlichen Grüßen Claudia-P
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