Hallo zusammen, leider ist mir bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2023 ein Fehler unterlaufen. Ich hatte vom KAV die Info erhalten, dass wir in 2023 eine Tariferhöhung haben und somit Personen, die 2022 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen und nach dem zu dem aktuellen Entgelt in 2023 knapp drunter liegen werden, zu 100 % im Jahr 2023 auch über der Arbeitsentgeltgrenze liegen werden. Leider kam es dann so, dass wir im Jahr 2023 keine Tariferhöhung hatten, sondern nur eine Einmalzahlung erhalten haben (war dumm sich auf etwas zu verlassen, was noch gar nicht festgestanden hat...). Somit ergibt sich leider folgende Konstellation: 2022: Lag über der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023: Lag unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, jedoch wurde mit 9111 erfasst 2024: Wird auf der Tariferhöhung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Es ist meine Frage, ob ihr bei diesen Personen rückwirkend ab dem 01.01.2023 und auch für 2024 den Beitragsgruppen 1111 erfassen würdet, da die Einschätzung einfach falsch war und die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wurde. Theoretisch ändert sich an den Beiträgen ja nichts und diese Personen bleiben auch in der gesetzlichen KV oder sehe ich das falsch? Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
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