Die Höhe der Gehaltsumwandlung hat soweit ich es kenne nichts mit der Umsatzsteuer / Vorsteuer zu tun. Die Rechnung der Leasinggesellschaft wird netto in den Aufwand gebucht und die Vorsteuer entsprechend auf dem Vorsteuerkonto erfasst. Für die Umsatzbesteuerung sollten die Buchungen automatisch über den Lohn-Buchungsbeleg erzeugt werden (die korrekte Kontenerfassung im Lohnprogramm vorausgesetzt). USt-pflichtig ist monatlich 1% der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Eine Viertelung der UVP, wie sie im Ertragssteuerrecht zulässig ist, gilt für die Umsatzsteuer nicht. Die Entgeltumwandlung ist nur ein Verzicht auf den ursprünglich vereinbarten Lohn zugunsten der Fahrradüberlassung (Sachbezug), hat aber keine umsatzsteuerliche Auswirkung.
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