Mit der BG haben Sie normaler Weise nichts zu tun. Sie interessieren "nur" die ausgefallenen Tage des betroffenen Elternteils (muss eine schriftliche Kinderbetreuungs-Krankmeldung vorlegen). Und dann kommt es u.U. auf den Arbeitsvertrag an. Ich würde aber grundsätzlich von PK (Krankengeldfall) ausgehen.
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