Hallo Community, Folgender Sachverhalt: Rückwirkende Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen ab 1.1.2023. Lohn wurde unter der GmbH abgerechnet bis September 2023. Laut Aussage einer Krankenkasse muss der Lohn vom 01 - 09/2023 rückabgewickelt werden, da sich die Rechtsform geändert hat. Dies ist natürlich mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Hat jemand schon einmal hierzu Erfahrungen gemacht. Meine Idee war: Abmeldung bei der GmbH zum 30.09.2023 und Anmeldung bei dem Einzelunternehmen ab 10/2023. Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße
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