Hallo @lymaelba, ich hatte in meinem ersten Beitrag die Lösung über die Teilwertabschreibung erwähnt. Was Ihnen noch fehlt, ist die Höhe dieser Teilwertabschreibung. Das ist praktisch der Restbuchwert zum 31.10.. Vorschlag für eine mögliche Lösung: Geben Sie zuerst den Vollabgang zum 31.10. ein (mit monatsgenauer Abschreibung). Der Buchwert, der per Vollabgang ausgebucht werden würde, ist der Betrag, den Sie als außerplanmäßige Abschreibung ausweisen möchten. Erfassen Sie danach die Teilwertabschreibung (mit Datum: 10/2023) mit dem Wert des Buchwerts im Vollabgang. Passen Sie ggf. die Buchungssatzvorlage für die Teilwertabschreibung an. Hinterlegen Sie dort das gewünschte Konto für die außerplanmäßige Abschreibung. Viele Grüße aus Nürnberg
... Mehr anzeigen