Hallo bodensee, ich greife das Thema nach längerer Zeit mal wieder auf. Unser Mandant hat eine Steuernummer in der Schweiz, entsprechend einen Fiskalvertreter und meldet quartalsweise die Umsatzsteuer nach Bern. Eine Gesellschaft, die auch die Gewinne versteuern müsste, wurde nicht gegründet. Folglich fakturiert er seine Rechnungen auch mit 7,7 % USt (Schweiz). Er liefert Möbel, die er selber oder ein Dritter vor Ort in der Schweiz montieren. Wie bilde ich denn diesen Sachverhalt richtig in DATEV ab? Die Verbuchung auf 8120 (SKR03) ist naheliegend, aber mit welchem Betrag? Brutto oder Netto? Wir sehen hier zwei Option. Wir sind uns aber unsicher, wie wir vorgehen sollen/müssen: 1. Option: Brutto-Betrag auf 8120 (SKR03) buchen. Anschließend als "Ausgleich" die Zahlung der Schweizer USt an die Finanzbehörde in die Kosten z.B. "sonstige Abgaben" 4390 (SKR03) buchen. Vorteil: Rechnungsbetrag und gemeldeter Betrag an das deutsche FA stimmen überein. Keine Differenzen und einfach zu buchen. Nachteil: Auswertung nicht richtig (Bruttobeträge in den Erlösen), bzw. mit zeitlichem Versatz. 2. Option: Netto-Betrag auf 8120 buchen. Schweizer USt separat auf ein Durchlaufkonto bspw. 1591 (SKR03) buchen. Dort dann natürlich auch die Zahlung an die Schweizer Finanzbehörde als Gegenbuchung vornehmen. Vorteil: "richtige" Abbildung in der BWA, Kontrolle über Schweizer USt. Nachteil: Rechnungsbetrag und gemeldeter Betrag an das deutsche FA stimmen nicht überein. Höherer Aufwand insb. bei Skonti etc.. Oder wird der Sachverhalt ganz anders abgebildet? DATEV bietet hierzu keine Buchungsbeispiele und der Sachverhalt scheint so auch nicht in Rewe vorgesehen bzw. abgebildet worden zu sein. Die gleiche Problematik stellt sich uns übrigens auch mit den Eingangsrechnungen und Schweizer Vorsteuer, weshalb wir momentan zu Option 2 tendieren.
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