Guten Morgen, an dieser Stelle werfe ich mal einen Aspekt ein, den ich immer im Auge habe: https://www.kliemt.blog/2016/04/21/verrechnet-fallstricke-bei-der-aufrechnung-gegenueber-gehaltsforderungen/ Nach meinem Verständnis ist bei einem "automatischen/programmseitigen" Nettoabzug Vorsicht geboten, da es sich dabei um eine Aufrechnung handelt und diese nur im Rahmen von pfändbarem Einkommen erfolgen kann. Bei kleinen Beträhe mag das unproblematisch sein; bei Überzahlungen im drei oder gar vierstelligen Bereich wird es schon spannender ... Ich behelfe mir in der Praxis in solchen Fällen damit, dass ich die Mitarbeiter per Anschreiben darüber informiere, dass, warum und in welcher Höhe eine Überzahlung eingetreten ist, für den Fehler und die Unannehmlichkeiten mein Bedauern ausdrücke und sie nett auffordere, den überzahlten Betrag per Überweisung an den Arbeitgeber bis zum xx.xx.2023 zurückzuüberweisen. Damit spare ich mir die notwendige Berechnung des aufrechenbaren Betrages und dessen "Verwaltung"; und habe gleichzeitig noch ein Dokument als Beleg zum eventuellen Saldo auf einem Forderungskonto. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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