Hallo @MStoll, im Jahr 2023 können Sie für das Jahr 2021 keine Nachberechnung durchführen. Über die Bewegungsdaten können Sie in der Registerkarte Nachberechnung Standard für einen Monat in 2022 oder 2023 die Einmalzahlung erfassen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303235.
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