nun ist es ja soweit und die Allgemeinverbindlichkeit für die Wegezeitentschädigung im Bauhauptgewerbe wurde rückwirkend zum 01.01.2023 entschieden. Nun stellt sich mir die Frage, wie die Mandanten diese Wegezeiten mitteilen sollen. Gibt es dort neue vordrucke für die Stundenzettel, wo man erfassen kann welcher Betrag zu zahlen ist? Oder muss jede Kanzlei sich selbst Gedanken machen, wie man an die Informationen kommt. Da es ja Allgemeinverbindlich ist, wäre es ja schön, dort einen neuen Stundenzettel zu haben.
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