Es könnte sein, dass schon bei der Anmeldung des Mitarbeiters ein Fehler auftrat, den man übersehen hat und nie eine Anmeldung stattfand. Ich würde also erstmal, je nachdem wann der Eintritt war, im Lohnarchiv nachschauen, was im Eintrittsjahr in der Auswertung 462 steht, bzw. ob es in den Folgejahren besondere Rückmeldungen gab. Im Normalfall kannst du jetzt über Mitarbeiter->Elektronische Lohnsteuerkarte eine Abmeldung mit Meldeende 01.01.23 senden und nach der Rückmeldung eine Anmeldung mit dem ursprünglichen Beschäftigungsbeginn, Meldebeginn 02.01.23 und Hauptarbeitgeber. Sollte die Erstanmeldung laut Auswertungen nicht geklappt haben, sendest du eine Anmeldung mit dem ursprünglichen Beschäftigungsbeginn, Meldebeginn 01.01.23 und Hauptarbeitgeber. Bei allen anderen Merkwürdigkeiten, z.B. einem Steuernummernwechsel, bei dem die Ab-Anmeldung nicht erfolgreich war, muss man sich überlegen, mit welchen Daten jetzt weiter zu arbeiten ist. Für 2022 erhältst du keine ELStAM-Daten mehr. Da würde ich aber auch nichts mehr ändern.
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