Danke für die Rückmeldung. "Wenn der Prüfer eine Lieferung innerhalb Deutschland annimmt bzw. unterstellt, ist der VorSt-Abzug durchaus korrekt. Nur gerade bei Online-Händlern weiß man ja nicht zwingend, von wo die Ware geliefert wird." Verständlich. Kommt die Ware nicht aus DE ist natürlich eine andere Situation. Ich bin gespannt wie es ausgelegt wird, wenn man von einer deutschen Ust-ID kauft, die Ware höchstwahrscheinlich auch aus Deutschland kommt, man es aber nicht final beweisen kann. Die allermeisten Online-Shops werden zumindest Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs in den allermeisten Fällen aus Deutschland versenden. Die Annahme halte ich für richtig. Aber ein Beweis ist es natürlich nicht und es wird auch keine Option geben es zu beweisen.
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