Hallo, in ErbSt/SchenkSt wird der Härteausgleich automatisch berechnet und ggf. berücksichtigt. Wenn die Prüfung ergibt, dass kein Härteausgleich nach §19 Abs. 3 vorliegt, wird keine Prüfberechnung angezeigt. Dafür aber eine Info auf der Berechnungsliste, dass der Härteausgleich geprüft wurde und nicht zur Anwendung kommt. Sollte in Ihrem Fall das nicht nachvollziehbar sein, so senden Sie uns bitte einen Servicekontakt. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Schaefer DATEV eG
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