Aus anwaltlicher Sicht kann ich nur dazu raten, immer die für die Antragsteller "günstigste" Version zu wählen, also keinen Unternehmensverbund anzusetzen. Die rein familiären Zurechnungen sind äußerst fragwürdig und ich "darf" nun als Anwalt die ersten Klagen gegen die L-Bank einreichen. Die dortige Argumentation in den Widerspruchsbescheiden ist mehr als lausig !!! Ergo: bei allem, was "nur" auf einer familiären Zurechnung beruht und nicht unter die eindeutig klaren Beherrschungsszenarien über einzelne Personen in mehreren Gesellschaften oder eine klare Betriebsaufspaltung fällt, sollte nach meiner Überzeugung nicht als Unternehmensverbund beantragt, aber natürlich der Sachverhalt dennoch transparent vorgetragen werden (sonst ggf. Betrugsversuch). Was man aber von vornherein nicht beantragt hat, kann man ggf. später nicht mehr geltend machen. Das gibt sonst am anderen Ende schöne eigene Haftungsfälle für die prüfenden Stellen (des Anwalts Paradies in alle Richtungen ...)
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