Hallo, bitte beachten Sie, dass für Versorgungsbezugsempfänger eine 2-monate zeitversetzte Berücksichtigung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes gilt. Eine Erhöhung z. B. wirkt sich erst 2 Monate später aus. Diese Information finden Sie auch im Dokument Versorgungsbezüge, DÜ Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Hintergrund unter 5.2.
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