Hallo @Anonymous1, @Uwe_Lutz hat Recht. Die Bescheinigung über Nebeneinkommen wird automatisch mit der Lohnabrechnung erstellt, wenn Sie das Kontrollkästchen "Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln" aktivieren. Eine Erstellung über den Menüpunkt Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen ist nicht möglich. Folgendes möchte ich noch ergänzen: Wenn der Wechsel am 16.6. stattfindet, wird die Bescheinigung also erst mit der Abrechnung 06/2023 erstellt. Wenn dies vor der Erstabrechnung des Monats passieren soll, können Sie die Personalnummer unter Personaldaten | Schnellerfassung in der Registerkarte Beschäftigung bei Zuordnung zur Abrechnungsgruppe auf "Vorwegabrechnung, vor Erstabrechnung komplett oder 1. Gruppe" schlüsseln. Über Mandant | Daten senden... können Sie dann die Vorwegabrechnung ins Rechenzentrum senden. Im folgenden Bearbeitungsmonat können Sie die Personalnummer wieder auf die ursprüngliche Abrechnungsgruppe, wie z.B. " Erstabrechnung komplett", ändern. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 4.5 Nebeneinkommen: Bescheinigung veranlassen im Dokument 1070718 Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung übermitteln (BEA).
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