Hallo liebe Community, erst einmal herzlichen Dank, dass ich auf meine Frage Antwort und Vorschläge bekommen habe. Nachdem ich mich telefonisch an die Krankenkasse gewendet habe, blieb offen, was ist mit dem Mindestlohn? Für Studenten, Schüler und Praktikanten, die nur max. 3 Monate arbeiten entfällt er doch? Die Minijobzentrale konnte oder wollte keine Auskunft dazu geben und verwies mich an das BMAS-Bürgertelefon. Hier heißt es Mindestlohn! Die Antwort habe ich dann bei Campusjäger gefunden, dem Portal für Studenten und im Lexikon Lohn und Personal - Mindestlohn, Dokument 5304002. Bei einem freiwilligen Praktikum bis zu 3 Monaten zur Orientierung für Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums entfällt der Mindestlohn. Sollte dieses Praktikum verlängert werden, ist Mindestlohn anzuwenden. Bis zum nächsten Mal E-Boehme-2023
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