Die meisten vergessen, dass jedes Jahr bis zum 31.01. zu prüfen ist, ob eine Wertfortschreibung zu erstellen ist (§ 222/228 BewG). Wer das vergisst - Verspätungszuschlag. Mit 7 Jahren ist hier nichts. Da ist nur der nächste Hauptfeststellungstermin. Über die jährliche Pflicht liest man relativ wenig.
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