Hallo zusammen, ein Einzelunternehmer betreibt schon länger ein Eiscafe. Nun hat er ein zweites Gewerbe angemeldet: eine Pizzeria. Für diese Pizzeria hat er eine zweite Betriebsnummer erhalten. Eine Beschäftigte soll in beiden Betrieben angestellt werden. Ursprünglich war der Gedanke: In Betrieb A SV-pflichtig, in Betrieb B geringfügig beschäftigt. Dies geht wohl nicht, weil es in beiden Beschäftigungsverhältnissen derselbe Arbeitgeber ist (nämlich der Einzelunternehmer - wenn auch mit unterschiedlichen Betrieben) - Stichwort "einheitliches Beschäftigungsverhältnis". Wie kann ich nun die Beschäftigte in Lohn und Gehalt abbilden? Für Gewerbe A haben wir eine Mandantennummer mit Leistung Lohn genau wie für Gewerbe B. Ich bekomme ja Elstam nur für ein Beschäftigungsverhältnis und müsste das zweite mit StKl 6 abrechnen? Ich freue mich auf jede Antwort. Beste Grüße aus dem Münsterland!
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