Guten Tag, ein Mandant möchte die Studiengebühren eines Fernstudiums vom Arbeitnehmer übernehmen. Das Studium ist zum Teil berufsbegleitend. Die monatlichen Studiengebühren sollen auf der Lohnabrechnung steuer- und sozialversicherungsfrei ausgewiesen werden. Die jeweiligen Nachweise und Rechnungen wird der Arbeitnehmer vorlegen. Ist das möglich oder liegt hier ein geldwerter Vorteil vor? Kann hier einfach z.B. die Lohnart "Inflationsausgleichsprämie" kopiert werden auf "Studiengebühren"?
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